Zweiter Innovationswettbewerb für klimaneutrale Produktion

27.04.2023

Das Wirtschaftsministerium hat am 25. April 2023 den Förderaufruf zum 2. Innovationswettbewerb „Klimaneutrale Produktion mittels Industrie 4.0-Lösungen“ gestartet, der im Vergleich zum Förderaufruf von 2022 unter anderem um den Bereich Wasserstoff erweitert wurde. Für diesen Förderaufruf stehen insgesamt 5,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 4. Juli 2023.

Ziel des Innovationswettbewerbs

Mit dem Innovationswettbewerb sollen Chancen und Potentiale in der Produktion von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und der Energiewirtschaft genutzt werden, um die betriebsinterne Ressourceneffizienz zu steigern, fossile Energieträger zu substituieren und damit klima- und umweltschonendere Prozesse zu ermöglichen. Technologien aus dem Spektrum von Industrie 4.0 können entscheidend dazu beitragen Prozesse klimaneutraler zu gestalten. Daher sollen innovative Industrie 4.0-Lösungen entwickelt und erprobt werden, um beispielhaft folgende Optimierungen zu verfolgen:

  • Verringerung des Energieverbrauchs
  • Verringerung des Materialeinsatzes
  • Intelligente Abstimmung von Wärmequellen und –senken Vermeidung oder Verminderung von Abfällen Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten
  • Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss Einsatz von Wasserstoff in der Produktion und der Energiewirtschaft

Da nicht nur einzelbetriebliche Projekte, sondern auch Konsortialvorhaben aus Unternehmen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt sind, sollen Ergebnisse aus dem Forschungsbereich im Rahmen des Wissenstransfers auch anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und damit eine Breitenwirkung erzielen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Projektideen, die die Optimierung von Aspekten einer klimaneutralen Produktion durch Industrie 4.0-Technologien verfolgen.

Die Laufzeit der Förderung beginnt frühestens am 15. September 2023 und endet spätestens am 31. Dezember 2024.

Wer wird gefördert?

Unternehmen aus Baden-Württemberg mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 3000 Beschäftigten sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert?

Einzelvorhaben von Unternehmen können eine maximale Fördersumme von bis zu 450.000 Euro erhalten. Konsortialvorhaben aus Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen können maximale Zuwendungen von bis 900.000 Euro erhalten. Bei Unternehmen können Personalausgaben, Fremdleistungen sowie ein pauschaler Gemeinausgabenzuschlag gefördert werden. Bei Forschungseinrichtungen können in begründeten Fällen zusätzlich Material-/Sachausgaben sowie Reiseausgaben gefördert werden. Der prozentuale Förderanteil hängt bei Unternehmen unter anderem von der Zahl der Beschäftigten ab.

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