Innovationsgutscheine Baden-Württemberg
10.07.2023Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat das bewährte Förderprogramm der „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ überarbeitet. Im Rahmen der Restrukturierung werden die aktuell fünf Gutscheinlinien auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt:
- Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
- Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.
- Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.
Ferner gibt das Ministerium die operative Abwicklung des Programms an die L-Bank ab. Im Zuge des Übergangs können vom 1. August bis voraussichtlich 15. Oktober 2024 keine Neuanträge gestellt werden. Die bislang und bis Ende Juli bewilligten Anträge werden weiterhin im Wirtschaftsministerium bearbeitet. Entsprechende Verwendungsnachweise zur Abrechnung der Förderung sind dort einzureichen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Innovationsgutscheine finden sich auf der Website des Wirtschaftsministeriums
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