Aktuelles zum Forschungszulagengesetz
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Aktualisierung: Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist der Fördersatz rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. EUR pro Unternehmen (bisher 2. Mio. EUR pro Jahr) erhöht worden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben zu beantragen (BSFZ – Bescheinigungsstelle Forschungszulage). Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Anträge auf Bescheinigung können nun ab sofort gestellt werden. Informationen zum Antragsverfahren sowie das offizielle Antragsformular finden sich auf der Website der BSFZ. Hierzu wurde Bundesfinanzministerium zusätzlich auch eine FAQ Sammlung erstellt.