KI-Innovationswettbewerb für einzelbetriebliche Vorhaben

29.04.2021
Quelle: Wirtschaft Digital BW
Quelle: Wirtschaft Digital BW

Der „KI-Innovationswettbewerb Baden-Württemberg“ startet in diesem Jahr in seine dritte Runde. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellt hierzu rund 8 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist es, mit Hilfe des Wettbewerbs Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und eine schnellere Erreichung der Marktreife zu ermöglichen. Der Fokus soll dabei vor allem auf den kleinen Unternehmen liegen, um deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. 

Einreichungsfrist für die Förderanträge ist Montag, der 10. Mai 2021. Antragsteller können Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Vorjahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von max. 10 Mio. Euro sein (als Konsortialpartner sind auch mittlere Unternehmen zugelassen).

Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die durch eine innovative (Weiter-)Entwicklung von KI die Marktreife von neuen bzw. erheblich verbesserten Produkten und Dienstleistungen beschleunigen.

Weiterhin bietet der KI-Innovationswettbewerb die Möglichkeit, Konsortialprojekte bestehend aus zwei Unternehmen einzureichen. Konsortialführer (Hauptantragssteller) muss dabei das kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte) sein. Dieses muss auch die maßgebliche Entwicklungsarbeit durchführen. Konsortialpartner können hingegen KMU, d.h. auch mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, sein. Sie können für das Projekt bspw. Daten, Testumgebungen und Anwendungsfelder zur Verfügung stellen und ebenfalls gefördert werden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Fördersatz (Beihilfeintensität) beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens für kleine Unternehmen. Für mittlere Unternehmen, die als Konsortialpartner am Projekt beteiligt sind, beträgt der Fördersatz 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderfähig sind Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 40.000 Euro und 1.000.000 Euro.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen auf Wirtschaft Digital BW.