Industrie 4.0-Testumgebungen
15.11.2016 – Neues Förderprogramm des Bundes für mittelständische Unternehmen
Ziel des Förderprogramms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anpassung an digitalisierte Prozesse und bei der Forschung und Entwicklung von neuen digitalen Produkten zu unterstützen. Dies geschieht durch die Förderung von Pilotprojekten zur Erprobung innovativer Industrie 4.0- Komponenten durch KMU in forschungsnahen Testumgebungen. An deutschen Forschungsinstituten stehen den KMU eine Reihe von Industrie 4.0 Testumgebungen zur Verfügung. Diese vernetzten und heterogenen Testumgebungen bieten den KMU unterschiedliche spezifische Kompetenzen und Fähigkeiten an. Damit erhalten KMU einen Zugang zu Pilotanlagen und Demonstrationsfabriken, um ihre neuen Methoden zur Gestaltung, zum Betrieb und zur Bewertung von IT-basierten Produktionssystemen zu erproben, anzupassen oder weiter zu entwickeln.
In der Region Stuttgart stehen zur Zeit folgende Testumgebungen zur Verfügung:
- Demonstrationszentrum Virtual Engineering, Virtual Dimension Center (VDC) Fellbach
- Digital Engineering Lab, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation
- Applikationszentrum Industrie 4.0, Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote, Projektlaufzeit und Fördervolumen: Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die maximale Zuwendung beträgt 100.000€. Die Projektlaufzeit der Vorhaben darf 12 Monate nicht überstiegen.
Antragsverfahren: Die Beantragung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Es gelten folgende Bewertungsstichtage:
15. Januar 2017
15. April 2017
15. Juli 2017
15. Oktober 2017
15. Januar 2018
Die eingegangenen Projektskizzen stehen im Wettbewerb untereinander und werden nach diversen Kriterien bewertet: In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Weiterführende Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie hier.
Eine Übersicht über die Testumgebungen finden Sie hier
Für weitere Fragen zum Programm stehen der Technologietransfermanager und die WRS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.